Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung notwendig?
Pferde sind Fluchttiere und als solche folgen sie ihren Instinkten. Auch wenn das Pferde in 99 von 100 Fällen gehorcht und sich zahm verhält, kann ein Zwischenfall ausreichen, sodass man über mehrere Jahrzehnte Schadensersatz leisten muss. Vergleich man diese möglichen Millionen Beträge mit dem geringen monatlichen Beitrag wird deutlich, wie sinnvoll eine Pferdehaftversicherung ist.

Wer sollte sich versichern?
Pferdehaftpflichtversicherungen sind grundsätzlich für den Halter des Pferds bestimmt, da er für das Pferd verantwortlich ist. Wer versichert ist, richtet sich nach der Art der Versicherung. Wird ebenfalls ein Fremd- und Gastreiter-Risiko von der Versicherung getragen, so sind ebenfalls Reiter versichert, die nicht Halter des Pferds sind.

Muss jedes Pferd separat versichert werden?
Jedes Pferd muss namentlich auf der Pferdehaftpflicht genannt werden und separat versichert werden. Zumeist erhält man jedoch eine Vergünstigung, sobald man mehr als ein Pferd versichert.

Mit welchen Kosten kann man pro Monat rechnen?
Die Beitragskosten schwanken je nach Umfang der Leistung. Generell kann man von einen sehr niedrigen dreistelligen Bereich ausgehen.

Ist eine Pferdehaftpflichtversicherung ebenfalls im Ausland gültig?
Normalerweise ist eine Pferdehaftpflichtversicherung in jedem Land der Welt gültig. Mit der Einschränkung, dass die Auslandsaufenthalte zeitlich begrenzt sind. Außerhalb der EU darf der Aufenthalt nur vorübergehend sein, damit die Versicherung den Schaden übernimmt. Innerhalb der EU darf das Pferd sich ein Jahr im Ausland aufhalten.

Welche Schäden übernimmt eine Pferdehaftpflichtversicherung?
Dies richtet wiederum nach der abgeschlossenen Versicherung. Generell wird durch die Pferdehaftpflichtversicherung an Schäden an Personen getragen. Diese können zum Beispiel durch einen Tritt oder Biss hervorgerufen werden und der Verletzte ärztliche Hilfe benötigt. Die Pferdehaftpflichtversicherung trägt nicht nur die Kosten für den Arzt sondern beispielsweise auch für Vermögensschäden. Bei entsprechender Versicherung werden ebenfalls Sachschäden übernommen.