Haben Sie eine Pferdehaftplichtversicherung abgeschlossen, gilt es auch im Schadensfall einige Punkte zu berücksichtigen:

Schadensregulierung
Als Verursacher des Schadens sind Sie dazu angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Andernfalls es passieren, dass die Versicherung den Schaden gar nicht oder nur teilweise abdeckt.

Meldung des Schadens
Generell sollte ein Schaden so schnell wie möglich gemeldet werden. Aber auch hier gibt es eine maximale Frist: Innerhalb von einer Woche muss der Schaden gemeldet werden. Bei der Schadensmeldung sollte sie auf eine möglichst genaue Schilderung des Vorfalls beachten. Hier ein paar Beispielfragen, die Ihnen weiterhelfen können:
a. Was und wie ist es passiert?
b. Wo ist es passiert?
c. Wann hat sich der Vorfall zugetragen?
d. Welche Personen waren involviert?
e. Welche Personen wurden geschädigt? Befindet sich die Person in ärztlicher Behandlung?
f. Gibt es Zeugen? Wenn ja, welche?

Idealerweise wirkt die geschädigte Person ebenfalls an der Schadensmeldung mit und unterschriebt diese ebenso. Können diese Punkte der Schadenmeldung umgesetzt werden, dann kann der Versicherungsfall relativ schnell abgehandelt werden. Andernfalls kann es zu Verzögerungen kommen. Ggf. gibt es weitere Rückfragen der Versicherung, die den Prozess weiterhin verlangsamen.

Darüber hinaus sollten natürlich alle Angaben der Wahrheit entsprechenden. Es kann bei Unsicherheiten der Versicherung auch zu eigenen Nachforschungen kommen. Sollte hier anderen Fakten als die angegeben zum Vorschein kommen, erfolgt natürlich keine Deckung des Schadens.