Gesetzlich ist der Pferdehalter für sein privat-gehaltenes Pferd und ebenso für Schäden, die es verursacht, verantwortlich. Aus diesem Grund sollte eine entsprechende Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Beim Abschluss einer Pflichtversicherung gibt es verschiedene Punkte zu beachten:

Die Decksumme
Die Decksumme ist ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl einer Versicherung. Gute Versicherungen fangen ab 5.000.000 EUR an und gehen oftmals deutlich darüber hinaus. Unter dieser Decksumme sollte man keine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen. Gerade bei der Haltung von Pferde kann es zu Verletzungen bei Menschen kommen, die z.B. beim Fall vom Pferd auftreten. Die Schadensersatzklagen können hier in den Millionenbereich gehen. Dies wird begründet mit Schmerzensgeld, Krankenausaufenthalt, Verdienstausfall oder die Zahlung der Unfallrente. Hier sollte man also unbedingt eine Versicherung mit entsprechender Decksumme aufweisen können, damit man nicht den Rest seines Lebens entsprechende Forderung abzahlen muss.

Versicherbare Risiken
Die Decksumme ein wichtiger Faktor bei Wahl der Pferdehaftpflicht aber nicht das alleinige. Generell gilt natürlich je mehr Risiken eine Versicherung übernimmt, desto teurer und besser ist sie. Hier sollte man das richtige Maß finden. Eine Versicherung, die wenig relevante Risiken abdeckt, ist vielleicht günstiger. Tritt jedoch der nicht gedeckte Schadensfall auf, bereut man sehr schnell den Abschluss. Eine Versicherung, die alle möglichen Risiken abdeckt, ist oftmals sehr teuer. Hier sollte man darauf achten, dass die abgedeckten Risiken auch wirkliche relevant für den Pferdehalter sind. Beispielweise sollte eine Pferdehaftpflichtversicherung eine Fremd- und Gastreiterrisiko enthalten, sobald auch andere Reiter, die nicht Halter sind, mit dem Pferd reiten. Benutzt man beispielsweise einen Pensionsstall, gibt es die Möglichkeit sich auch hier bei eventuellen Schäden absichern zu lassen. Oftmals werden Pferde nicht nur vom Halter geritten, in diesem Fall sollte auch das sogenannte Fremd- und Gastreiter-Risiko abgesichert werden.