Bei der Kündigung einer Pferdehaftpflicht-Versicherung gibt es wie auch bei der Kündigung von anderen Versicherungen verschiedene Optionen:
Fristgerechte Kündigung: Jeder Vertrag ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf-Datum kündbar. Kündigt man nicht oder zu spät, verlängert sich die Versicherung automatisch um 1 Jahr. Eine längere Laufzeitverlängerung erfordert die explizite Bestätigung des Pferdehalters.
Kündigung bei Tod des Pferdes oder Pferdehalterwechsel: Stirbt das Pferd oder wechselt der Pferdehalter kann die Versicherung umgehend gekündigt werden. Vorausgezahlte Beiträge werden in diesem Falle anteilig zurückerstattet.
Pferdehaftpflichtversicherungen mit längerer Laufzeit: Eine Pferdehaftpflichtversicherung mit einer Laufzeit von 10 Jahren, kann erst nachdem 3. Jahr gekündigt werden und danach jährlich. Gleiches gilt für 5-Jahresverträge.
Kündigung nach einen Schadensfall: Ist es zu einem Schadensfall gekommen, kann der Vertrag danach innerhalb eines Monats fristlos gekündigt werden. Oder am Ende des Versicherungsjahres, nachdem der Schaden von der Versicherung beglichen wurde. Gleiches Recht gilt ebenso für den Versicherer. Auch er hat die Möglichkeit nach einem Schadensfall den Vertrag zu beenden. Dies könnte z.B. passieren, wenn ein Pferd übermäßig oft hohe Schäden verursachten und die Kosten für die Versicherer zu hoch sind.
Kündigung kurz nach Abschluss: Kurz nach dem Abschluss einer Versicherung kann man von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Dieses Widerrufsrecht hat man bis zu 14 Tagen nachdem man den Vertrag unterschrieben hat. Ein Grund muss in diesem Fall nicht angegeben werden.
Kündigung bei einer Beitragserhöhung: Sollte Beiträge Ihrer Versicherung erhöht werden, ist es dem Versicherten möglich den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Leistungen der abgeschlossen Pferdehaftpflicht-Versicherung nicht erweitert wurden.
Mit Kündigung drohen: Sollte man mit den Leistungen seiner Versicherung unzufrieden sein, kann es sich lohnen nach einer längerer Zeit bzw. vor Vertragsablauf mit einer Kündigung zu drohen. Oftmals bieten Versicherer günstigere Angebote, um den Kunden zu halten.
Eine Kündigung sollte immer schriftlich vorgenommen werden. Idealerweise nutzt man hierfür ein Einschreiben. Die Kündigung sollte rechtzeitig abgeschickt werden, sodass Kündigungsfrist nicht abläuft. Eine Woche vor Ablauf ist hierbei mindestens empfehlenswert. Wenn man weiterhin der Pferdehalter eines Pferdes bleibt, sollte man sich vor der Kündigung bereits um eine neue Pferdehaftpflicht-Versicherung kümmern, damit man jederzeit ausreichend versichert ist.
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