Welche Versicherungen gibt es eigentlich? Welche sind sinnvoll und lohnt es sich, eine Versicherung überhaupt abzuschließen? Und falls ja, ist dies grundsätzlich so oder nur im Einzelfall? Viele dieser Fragen beschäftigen Menschen jeden Tag. Vor allem Berufstätige und Personen, die allmählich in die Jahre kommen, machen sich Gedanken über ihr Versicherungs-Portfolio. In der Reihe „Versicherungen im Überblick“ stellen wir verschiedene Versicherungsarten vor, angefangen mit der Pflegeversicherung.

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Die fünfte Säule der Sozialversicherung
Die Pflegeversicherung wurde im Jahr 1995 eingeführt und gilt seither als Fünfte Säule der Sozialversicherungen. Damit ist sie auch die jüngste aller Sozialversicherungen, dennoch nicht weniger nützlich oder wichtig. Denn sie soll Personen im Fall der Pflegebedürftigkeit eine Absicherung geben. Diese kann sowohl finanzieller Natur sein, kann sich aber auch in Form von Sach- oder Dienstleistungen äußern.

Welche Leistungen konkret erbracht werden, das hängt auch immer davon ab, wie pflegebedürftig die entsprechende Person ist. Das elfte Sozialgesetzbuch legt zudem fest, dass die Pflegeversicherung an die Krankenversicherung angegliedert ist.

Das muss an Beiträgen geleistet werden
Die Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung richtet sich nach dem eigenen Bruttoeinkommen. Das Gesetz legt fest, dass 1,95 % vom Bruttoeinkommen als Beitrag zur Pflegeversicherung geleistet werden müssen.

Wer übrigens bis zum 23. Lebensjahr noch keine Kinder hat, der wird extra zur Kasse gebeten. 0,25 Prozent mehr vom beitragspflichtigen Einkommen sind dann als Beitragssatz festgelegt. Der Gesetzgeber will auf diese Weise Familien unterstützen, denn sie sorgen dafür, dass auch in Zukunft ausreichend Menschen in Deutschland in die Sozial- bzw. Pflegekasse einzahlen werden.

Eine Alternative bietet natürlich aber auch die private Pflegeversicherung, wobei hier drei verschiedene Formen unterschieden werden müssen:

– Pflegerentenversicherung: Sie ist die teuerste, aber auch sicherste Variante der Pflegeversicherung. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit wird dem Betroffenen eine lebenslange monatliche Rente ausgezahlt.

– Pflegekostenversicherung: Sie ist eine Art Ergänzungsversicherung. Reicht die gesetzliche Pflegeversicherung nicht aus, um sämtliche Kosten für die Pflege zu übernehmen, springt die Pflegekostenversicherung ein.

– Pflegetagegeldversicherung: Auch die Pflegetagegeldversicherung ist für viele Menschen sinnig. Je nach Vereinbarung mit dem Versicherungsträger zahlt die Versicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit auch unabhängig von der Pflegestufe einen festen Betrag pro Pflegetag. Je nach Höhe dieser Summe kann auch der Beitragssatz stark unterschiedlich ausfallen.

Auf pflegeversicherung-test.de werden verschiedene Versicherungsträger genauer unter die Lupe genommen. Denn was welche Versicherung in welchem Umfang leistet, das kann stark unterschiedlich ausfallen, weswegen genaueres Hinsehen allemal angebracht ist. Immerhin dreht es sich um die eigene Gesundheit und die finanzielle Absicherung im Pflegefall. Zahlungen der Versicherung können übrigens für private Betreuer geleistet werden. Bei der Inanspruchnahme professioneller ambulanter Dienste, können diese ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Bild: Jared Wong, flickr.com